1. Sanierungsanalyse
- Zustandsanalyse und Ursachenermittlung
- Bewertung der baulichen Gegebenheiten
- Probenentnahme
- Messungen
- Thermografie
- Bauphysikalische Berechnungen
- Bei Feststellung von Schimmelpilzbefall unter Umständen Probennahme und Einordnung in eine Gefährdungsklasse durch Labor
- Auswertung und Berichterstattung
- Bei Bedarf Sachverständigengutachten
2. Sanierungsplanung
- Ermittlung des Sanierungsumfangs und Massenermittlung
- Festlegung der Trocknungsart und des Umfangs
- Instandsetzungsplanung und bei Bedarf Modernisierungsvorschläge
- Kostenschätzung
- Ausschreibung
- Bei Bedarf Planung der Schutzmaßnahmen nach Verordnung
- Betriebsanweisung
3. Sanierungskontrolle
entweder
- während einer laufenden Sanierung, auch zur Vermeidung von Kontaminationen unbelasteter Räume
oder
- direkt nach der Sanierung, wenn bauliche oder technische Veränderungen durchgeführt wurden, die sich auf die bauphysikalischen Bedingungen auswirken.
4. Sanierungsabnahme mit Freigabemessung
Sanierungen „von der Stange“ berücksichtigen oft nicht alle Faktoren. Aus Zeitdruck im Hinblick auf die Trocknungsgeräte sind die Trocknungszeiten häufig zu kurz oder die befallenen Stellen werden nicht sorgfältig genug entfernt.
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